Zolltarifnummer 3916901010Stäbe mit Zellstruktur,|enthaltend: -|Polyamid-6|oder Poly(epoxyanhydrid), -|falls vorhanden 7|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9|GHT Polytetrafluorethylen, -|10|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25|GHT anorganische Füllstoffe
Gültig seit 01.01.2014
Die Zolltarifnummer 3916901010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3916 („Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3916901010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3916901010
3916901010 bezeichnet „Stäbe mit Zellstruktur, enthaltend: - Polyamid-6 oder Poly(epoxyanhydrid), - falls vorhanden 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT Polytetrafluorethylen, - 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT anorganische Füllstoffe“, eine Einreihung innerhalb der Position 3916 („Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3916901010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3916901010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 39169010 („aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3916901010 erfasst speziell „Stäbe mit Zellstruktur, enthaltend: - Polyamid-6 oder Poly(epoxyanhydrid), - falls vorhanden 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT Polytetrafluorethylen, - 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT anorganische Füllstoffe“.
Die Einreihung 3916901010 ist im TARIC seit dem 01.01.2014 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.