Unterposition 391710Kunstdärme aus gehärteten Eiweißstoffen oder aus Cellulosekunststoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 391710 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3917 („Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 391710 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,3 % und 6,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 391710
391710 bezeichnet „Kunstdärme aus gehärteten Eiweißstoffen oder aus Cellulosekunststoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 3917 („Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
391710 umfasst 2 Untercodes, darunter „aus gehärteten Eiweißstoffen“ und „aus Cellulosekunststoffen“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,3 % und 6,5 %.
Die Einreihung 391710 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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