Position 3917Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3917 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 39 („Kunststoffe und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Position bündelt 3917 insgesamt 10 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,3 % und 6,5 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 391710 | Kunstdärme aus gehärteten Eiweißstoffen oder aus Cellulosekunststoffen |
| 391721 | aus Polymeren des Ethylens |
| 391722 | aus Polymeren des Propylens |
| 391723 | aus Polymeren des Vinylchlorids |
| 391729 | aus anderen Kunststoffen |
| 391731 | biegsame Rohre und Schläuche, die einem Druck von 27,6|MPa oder mehr standhalten |
| 391732 | andere, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke |
| 391733 | andere, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken |
| 391739 | andere |
| 391740 | Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke |
Häufige Fragen zu 3917
3917 bezeichnet „Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen“ im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
3917 umfasst 10 Untercodes, darunter „Kunstdärme aus gehärteten Eiweißstoffen oder aus Cellulosekunststoffen“, „aus Polymeren des Ethylens“ und „aus Polymeren des Propylens“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,3 % und 6,5 %.
Die Einreihung 3917 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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