Unterposition 391723aus Polymeren des Vinylchlorids
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 391723 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3917 („Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 391723 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,5 % und 6,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 391723
391723 bezeichnet „aus Polymeren des Vinylchlorids“, eine Einreihung innerhalb der Position 3917 („Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
391723 umfasst 2 Untercodes, darunter „nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,5 % und 6,5 %.
Die Einreihung 391723 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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