Zolltarifnummer 3917310030Rohre: -mit einem Außendurchmesser von 0,33 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,3 mm, -mit einem Innendurchmesser von 0,01 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,1 mm, -geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von 2,7 MPa bis zu 70 MPa, -geeignet für alle Lösungen, die bei der Chromatografie verwendet werden, -auch mit Quarzglas, -auch mit PEEK beschichtet, zur Verwendung in chromatographischen Systemen
Gültig seit 01.07.2021
Die Zolltarifnummer 3917310030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3917 („Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3917310030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3917310030
3917310030 bezeichnet „Rohre: -mit einem Außendurchmesser von 0,33 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,3 mm, -mit einem Innendurchmesser von 0,01 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,1 mm, -geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von 2,7 MPa bis zu 70 MPa, -geeignet für alle Lösungen, die bei der Chromatografie verwendet werden, -auch mit Quarzglas, -auch mit PEEK beschichtet, zur Verwendung in chromatographischen Systemen“, eine Einreihung innerhalb der Position 3917 („Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1577/20 und Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3917310030 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3917310030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3917310030 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 391731 („biegsame Rohre und Schläuche, die einem Druck von 27,6 MPa oder mehr standhalten“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 3917310030 erfasst speziell „Rohre: -mit einem Außendurchmesser von 0,33 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,3 mm, -mit einem Innendurchmesser von 0,01 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,1 mm, -geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von 2,7 MPa bis zu 70 MPa, -geeignet für alle Lösungen, die bei der Chromatografie verwendet werden, -auch mit Quarzglas, -auch mit PEEK beschichtet, zur Verwendung in chromatographischen Systemen“.
Die Einreihung 3917310030 ist im TARIC seit dem 01.07.2021 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.