Unterposition 391740Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 391740 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3917 („Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 391740 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,5 % und 6,5 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3917400010 | für zivile Luftfahrzeuge |
| 3917400020 | Formstücke (Muttern und Ringbeschläge) und Verbindungsstücke aus Kunststoff: -mit Gewinde, -auch gestützt durch einen Ring aus nicht rostendem Stahl, -geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von mindestens 2,7 MPa, jedoch nicht mehr als 114 MPa, für Rohre: -mit einem Außendurchmesser von 0,33 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,3 mm, -geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von mindestens 2,7 MPa, jedoch nicht mehr als 114 MPa, -geeignet für alle Lösungen, die bei der Chromatografie verwendet werden, zur Verwendung bei der Herstellung von chromatografischen Systemen |
| 3917400091 | Kunststoffverbindungsstücke mit o-förmigen Dichtungsringen, Sicherheitsklammer und Abziehvorrichtung zur Einführung in Kraftstoffschläuche von Kraftfahrzeugen |
| 3917400099 | anderer |
Häufige Fragen zu 391740
391740 bezeichnet „Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke“, eine Einreihung innerhalb der Position 3917 („Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
391740 umfasst 4 Untercodes, darunter „für zivile Luftfahrzeuge“, „Formstücke (Muttern und Ringbeschläge) und Verbindungsstücke aus Kunststoff: -mit Gewinde, -auch gestützt durch einen Ring aus nicht rostendem Stahl, -geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von mindestens 2,7 MPa, jedoch nicht mehr als 114 MPa, für Rohre: -mit einem Außendurchmesser von 0,33 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,3 mm, -geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von mindestens 2,7 MPa, jedoch nicht mehr als 114 MPa, -geeignet für alle Lösungen, die bei der Chromatografie verwendet werden, zur Verwendung bei der Herstellung von chromatografischen Systemen“ und „Kunststoffverbindungsstücke mit o-förmigen Dichtungsringen, Sicherheitsklammer und Abziehvorrichtung zur Einführung in Kraftstoffschläuche von Kraftfahrzeugen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,5 % und 6,5 %.
Die Einreihung 391740 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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