Unterposition 391810aus Polymeren des Vinylchlorids
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 391810 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3918 („Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 391810 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 391810
391810 bezeichnet „aus Polymeren des Vinylchlorids“, eine Einreihung innerhalb der Position 3918 („Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
391810 umfasst 2 Untercodes, darunter „bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen“ und „andere“.
Die Einreihung 391810 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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