Unterposition 391890aus anderen Kunststoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 391890 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3918 („Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 391890 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3918900010 | für bestimmte Luftfahrzeuge |
| 3918900090 | andere |
Häufige Fragen zu 391890
391890 bezeichnet „aus anderen Kunststoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 3918 („Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
391890 umfasst 2 Untercodes, darunter „für bestimmte Luftfahrzeuge“ und „andere“.
Die Einreihung 391890 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.