Zolltarifnummer 3919108055Bänder aus Acrylschaum: - auf einer Seite mit einem wärmeaktivierbaren Klebstoff oder druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - auf der anderen Seite mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen - mit einer Schälhaftung („peel adhesion“) bei einem Winkel von 90° von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D 3330)
Gültig seit 01.01.2010
Die Zolltarifnummer 3919108055 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3919 („Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3919108055 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3919108055
3919108055 bezeichnet „Bänder aus Acrylschaum: - auf einer Seite mit einem wärmeaktivierbaren Klebstoff oder druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - auf der anderen Seite mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen - mit einer Schälhaftung („peel adhesion“) bei einem Winkel von 90° von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D 3330)“, eine Einreihung innerhalb der Position 3919 („Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3919108055 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3919108055 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3919108055 ist einer von 12 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 39191080 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3919108055 erfasst speziell „Bänder aus Acrylschaum: - auf einer Seite mit einem wärmeaktivierbaren Klebstoff oder druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - auf der anderen Seite mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen - mit einer Schälhaftung („peel adhesion“) bei einem Winkel von 90° von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D 3330)“.
Die Einreihung 3919108055 ist im TARIC seit dem 01.01.2010 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.