Zolltarifnummer 3920610030Reflektierende Folie - aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen, - einseitig oder beidseitig mit einer oder mehreren Lagen aus Kunststoff überzogen oder metallisiert, - auch mit einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie auf einer Seite
Gültig seit 01.07.2015
Die Zolltarifnummer 3920610030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3920610030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3920610030
3920610030 bezeichnet „Reflektierende Folie - aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen, - einseitig oder beidseitig mit einer oder mehreren Lagen aus Kunststoff überzogen oder metallisiert, - auch mit einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie auf einer Seite“, eine Einreihung innerhalb der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3920610030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3920610030 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 392061 („aus Polycarbonaten“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3920610030 erfasst speziell „Reflektierende Folie - aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen, - einseitig oder beidseitig mit einer oder mehreren Lagen aus Kunststoff überzogen oder metallisiert, - auch mit einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie auf einer Seite“.
Die Einreihung 3920610030 ist im TARIC seit dem 01.07.2015 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.