Unterposition 392061aus Polycarbonaten
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 392061 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 392061 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3920610030 | Reflektierende Folie - aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen, - einseitig oder beidseitig mit einer oder mehreren Lagen aus Kunststoff überzogen oder metallisiert, - auch mit einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie auf einer Seite |
| 3920610040 | Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit - beidseitiger matter Oberflächentextur, - einer Dicke von mehr als 50 μm, jedoch nicht mehr als 200 μm, - einer Breite von 800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm, und - einer Länge von 300 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2500 m, |
| 3920610050 | Coextrudierte Folie aus Polycarbonat (Hauptschicht) und Polymethylmethacrylat (Deckschicht) mit -einer Gesamtdicke von mehr als 230 μm, jedoch nicht mehr als 270 μm -einer Dicke der Deckschicht von mehr als 40 μm, jedoch nicht mehr als 55 μm -einer definierten Oberflächenrauheit der Deckschicht von 0,5 μm oder weniger (gemäß ISO 4287) -einer UV-stabilisierten Deckschicht |
| 3920610090 | andere |
Häufige Fragen zu 392061
392061 bezeichnet „aus Polycarbonaten“, eine Einreihung innerhalb der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
392061 umfasst 4 Untercodes, darunter „Reflektierende Folie - aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen, - einseitig oder beidseitig mit einer oder mehreren Lagen aus Kunststoff überzogen oder metallisiert, - auch mit einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie auf einer Seite“, „Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit - beidseitiger matter Oberflächentextur, - einer Dicke von mehr als 50 μm, jedoch nicht mehr als 200 μm, - einer Breite von 800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm, und - einer Länge von 300 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2500 m,“ und „Coextrudierte Folie aus Polycarbonat (Hauptschicht) und Polymethylmethacrylat (Deckschicht) mit -einer Gesamtdicke von mehr als 230 μm, jedoch nicht mehr als 270 μm -einer Dicke der Deckschicht von mehr als 40 μm, jedoch nicht mehr als 55 μm -einer definierten Oberflächenrauheit der Deckschicht von 0,5 μm oder weniger (gemäß ISO 4287) -einer UV-stabilisierten Deckschicht“ u. a.
Die Einreihung 392061 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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