Zolltarifnummer 3920610040Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit - beidseitiger matter Oberflächentextur, - einer Dicke von mehr als 50 μm, jedoch nicht mehr als 200 μm, - einer Breite von 800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm, und - einer Länge von 300 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2500 m,
Gültig seit 01.01.2021
Die Zolltarifnummer 3920610040 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3920610040 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3920610040
3920610040 bezeichnet „Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit - beidseitiger matter Oberflächentextur, - einer Dicke von mehr als 50 μm, jedoch nicht mehr als 200 μm, - einer Breite von 800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm, und - einer Länge von 300 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2500 m,“, eine Einreihung innerhalb der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3920610040 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3920610040 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 392061 („aus Polycarbonaten“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3920610040 erfasst speziell „Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit - beidseitiger matter Oberflächentextur, - einer Dicke von mehr als 50 μm, jedoch nicht mehr als 200 μm, - einer Breite von 800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 mm, und - einer Länge von 300 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2500 m,“.
Die Einreihung 3920610040 ist im TARIC seit dem 01.01.2021 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.