Unterposition 392091aus Poly(vinylbutyral)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 392091 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 392091 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3920910010 | für bestimmte Luftfahrzeuge |
| 3920910052 | Poly(vinylbutyral)folie -|mit einem Gehalt an Triethylenglykol-bis(2-ethylhexanoat) als Weichmacher von 26|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30|GHT -|sowie mit einer Dicke von 0,73|mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,50|mm |
| 3920910091 | Poly(vinylbutyral)-Folien mit Farbkeilband |
| 3920910093 | Folie aus Poly(ethylenterephthalat), auch ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolie aus Poly(ethylenterephthalat)-Folien, nur an den Außenseiten metallbedampft, mit folgenden Merkmalen: -|mit einer Durchlässigkeit des sichtbaren Lichts von 50|% oder mehr, -|ein- oder beidseitig mit einer Lage aus Poly(vinylbutyral) versehen, jedoch nicht mit Klebstoff oder anderen Stoffen als Poly(vinylbutyral) beschichtet, -|mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 0,2|mm, ohne Berücksichtigung der Lagen aus Poly(vinylbutyral), und einer Dicke des Poly(vinylbutyral) von mehr als 0,2|mm |
| 3920910095 | coextrudierte dreischichtige Poly(vinylbutyral)-Folie mit Farbkeilband, mit einem Gehalt an 2,2'-Ethylendioxydiethyl-bis(2-ethylhexanoat) als Weichmacher von 29|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 31|GHT |
| 3920910097 | andere |
| 3920910099 | andere |
Häufige Fragen zu 392091
392091 bezeichnet „aus Poly(vinylbutyral)“, eine Einreihung innerhalb der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
392091 umfasst 7 Untercodes, darunter „für bestimmte Luftfahrzeuge“, „Poly(vinylbutyral)folie - mit einem Gehalt an Triethylenglykol-bis(2-ethylhexanoat) als Weichmacher von 26 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT - sowie mit einer Dicke von 0,73 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,50 mm“ und „Poly(vinylbutyral)-Folien mit Farbkeilband“ u. a.
Die Einreihung 392091 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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