Zolltarifnummer 3920910052Poly(vinylbutyral)folie -|mit einem Gehalt an Triethylenglykol-bis(2-ethylhexanoat) als Weichmacher von 26|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30|GHT -|sowie mit einer Dicke von 0,73|mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,50|mm
Gültig seit 01.07.2010
Die Zolltarifnummer 3920910052 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3920910052 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3920910052
3920910052 bezeichnet „Poly(vinylbutyral)folie - mit einem Gehalt an Triethylenglykol-bis(2-ethylhexanoat) als Weichmacher von 26 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT - sowie mit einer Dicke von 0,73 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,50 mm“, eine Einreihung innerhalb der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3920910052 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3920910052 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3920910052 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 392091 („aus Poly(vinylbutyral)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3920910052 erfasst speziell „Poly(vinylbutyral)folie - mit einem Gehalt an Triethylenglykol-bis(2-ethylhexanoat) als Weichmacher von 26 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT - sowie mit einer Dicke von 0,73 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,50 mm“.
Die Einreihung 3920910052 ist im TARIC seit dem 01.07.2010 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.