Unterposition 392630Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif

Die Zolltarifnummer 392630 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3926 („Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 392630 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
3926300040Innerer Türgriff aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen
3926300050Überzogene Interieur- und Exterieurteile zur Dekoration, bestehend aus -einem Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS), auch mit Polycarbonat gemischt, und -einer PVC-Folie, -keine Kupfer-, Nickel- oder Chromschichten enthaltend, zur Verwendung bei der Herstellung von Teilen für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
3926300090andere

Häufige Fragen zu 392630

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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