Unterposition 392630Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 392630 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3926 („Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 392630 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3926300040 | Innerer Türgriff aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen |
| 3926300050 | Überzogene Interieur- und Exterieurteile zur Dekoration, bestehend aus -einem Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS), auch mit Polycarbonat gemischt, und -einer PVC-Folie, -keine Kupfer-, Nickel- oder Chromschichten enthaltend, zur Verwendung bei der Herstellung von Teilen für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 |
| 3926300090 | andere |
Häufige Fragen zu 392630
392630 bezeichnet „Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen“, eine Einreihung innerhalb der Position 3926 („Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
392630 umfasst 3 Untercodes, darunter „Innerer Türgriff aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen“, „Überzogene Interieur- und Exterieurteile zur Dekoration, bestehend aus -einem Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS), auch mit Polycarbonat gemischt, und -einer PVC-Folie, -keine Kupfer-, Nickel- oder Chromschichten enthaltend, zur Verwendung bei der Herstellung von Teilen für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705“ und „andere“.
Die Einreihung 392630 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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