Unterposition 392690andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 392690 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3926 („Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 392690 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 392690
392690 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 3926 („Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
392690 umfasst 3 Untercodes, darunter „Schmutzkörbe und ähnliche Abwassersiebe, für Kanalisationsabflüsse“, „Gesichtsschutzschirme/Visiere“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 392690 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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