Unterposition 400591Platten, Blätter und Streifen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 400591 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4005 („Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 400591 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 400591 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 400591
400591 bezeichnet „Platten, Blätter und Streifen“, eine Einreihung innerhalb der Position 4005 („Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Für 400591 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
400591 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4005 („Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 400591 erfasst speziell „Platten, Blätter und Streifen“.
Die Einreihung 400591 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.