Unterposition 401130von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 401130 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4011 („Luftreifen aus Kautschuk, neu“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 401130 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,5 % und 4,5 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 4011300010 | für zivile Luftfahrzeuge |
| 4011300090 | andere |
Häufige Fragen zu 401130
401130 bezeichnet „von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art“, eine Einreihung innerhalb der Position 4011 („Luftreifen aus Kautschuk, neu“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
401130 umfasst 2 Untercodes, darunter „für zivile Luftfahrzeuge“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,5 % und 4,5 %.
Die Einreihung 401130 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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