Unterposition 401150von der für Fahrräder verwendeten Art

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Unterposition 401150
von der für Fahrräder verwendeten Art

Die Zolltarifnummer 401150 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4011 („Luftreifen aus Kautschuk, neu“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

4%

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Japan0%

Häufige Fragen zu 401150

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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