Position 4012Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4012 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 40 („Kautschuk und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Position bündelt 4012 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,5 % und 4,5 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 401211 | von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art |
| 401212 | von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art |
| 401213 | von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art |
| 401219 | andere |
| 401220 | Luftreifen, gebraucht |
| 401290 | andere |
Häufige Fragen zu 4012
4012 bezeichnet „Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk“ im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
4012 umfasst 6 Untercodes, darunter „von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art“, „von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art“ und „von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,5 % und 4,5 %.
Die Einreihung 4012 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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