Unterposition 401213von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 401213 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4012 („Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 401213 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,5 % und 4,5 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 4012130010 | für zivile Luftfahrzeuge |
| 4012130090 | andere |
Häufige Fragen zu 401213
401213 bezeichnet „von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art“, eine Einreihung innerhalb der Position 4012 („Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
401213 umfasst 2 Untercodes, darunter „für zivile Luftfahrzeuge“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,5 % und 4,5 %.
Die Einreihung 401213 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
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