Position 4016Andere Waren aus Weichkautschuk
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4016 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 40 („Kautschuk und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Position bündelt 4016 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,5 % und 3,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4016
4016 bezeichnet „Andere Waren aus Weichkautschuk“ im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
4016 umfasst 7 Untercodes, darunter „aus Zellkautschuk“, „Bodenbeläge und Fußmatten“ und „Radiergummi“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,5 % und 3,5 %.
Die Einreihung 4016 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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