Position 4016Andere Waren aus Weichkautschuk

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4016
Andere Waren aus Weichkautschuk

Die Zolltarifnummer 4016 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 40 („Kautschuk und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Position bündelt 4016 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,5 % und 3,5 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
401610aus Zellkautschuk
401691Bodenbeläge und Fußmatten
401692Radiergummi
401693Dichtungen
401694Fender, auch aufblasbar
401695andere aufblasbare Waren
401699andere

Häufige Fragen zu 4016

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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