Unterposition 401695andere aufblasbare Waren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 401695 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4016 („Andere Waren aus Weichkautschuk“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,5%.
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 401695 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 401695
401695 bezeichnet „andere aufblasbare Waren“, eine Einreihung innerhalb der Position 4016 („Andere Waren aus Weichkautschuk“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 401695 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 401695 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
401695 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4016 („Andere Waren aus Weichkautschuk“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 401695 erfasst speziell „andere aufblasbare Waren“.
Die Einreihung 401695 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.