Zolltarifnummer 4016930030Rechteckige Dichtung aus Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk mit: -einer Länge von 72 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 825 mm, -einer Breite von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 155 mm -einer Spitzentemperatur von 150°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 240°C, -einem zulässigen Materialüberstand an der Trennlinie von nicht mehr als 0,3 mm
Gültig seit 01.01.2021
Die Zolltarifnummer 4016930030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 4016 („Andere Waren aus Weichkautschuk“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 4016930030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 4016930030
4016930030 bezeichnet „Rechteckige Dichtung aus Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk mit: -einer Länge von 72 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 825 mm, -einer Breite von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 155 mm -einer Spitzentemperatur von 150°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 240°C, -einem zulässigen Materialüberstand an der Trennlinie von nicht mehr als 0,3 mm“, eine Einreihung innerhalb der Position 4016 („Andere Waren aus Weichkautschuk“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1776/19, Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 4016930030 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 4016930030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
4016930030 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 401693 („Dichtungen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 4016930030 erfasst speziell „Rechteckige Dichtung aus Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk mit: -einer Länge von 72 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 825 mm, -einer Breite von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 155 mm -einer Spitzentemperatur von 150°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 240°C, -einem zulässigen Materialüberstand an der Trennlinie von nicht mehr als 0,3 mm“.
Die Einreihung 4016930030 ist im TARIC seit dem 01.01.2021 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.