Zolltarifnummer 4016995710Luftansaugschlauch für die Zuluft zum Brennraum des Motors, mindestens bestehend aus -|einem biegsamen Gummischlauch, -|einem Kunststoffschlauch und -|Metallklammern, -|auch mit einem Resonator, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels|87
Gültig seit 01.07.2017
Die Zolltarifnummer 4016995710 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 4016 („Andere Waren aus Weichkautschuk“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 4016995710 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 4016995710
4016995710 bezeichnet „Luftansaugschlauch für die Zuluft zum Brennraum des Motors, mindestens bestehend aus - einem biegsamen Gummischlauch, - einem Kunststoffschlauch und - Metallklammern, - auch mit einem Resonator, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87“, eine Einreihung innerhalb der Position 4016 („Andere Waren aus Weichkautschuk“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2278/21 und Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 4016995710 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 4016995710 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
4016995710 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 40169957 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 4016995710 erfasst speziell „Luftansaugschlauch für die Zuluft zum Brennraum des Motors, mindestens bestehend aus - einem biegsamen Gummischlauch, - einem Kunststoffschlauch und - Metallklammern, - auch mit einem Resonator, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87“.
Die Einreihung 4016995710 ist im TARIC seit dem 01.07.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.