Unterposition 410719anderes
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 410719 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4107 („Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Als Unterposition bündelt 410719 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 410719
410719 bezeichnet „anderes“, eine Einreihung innerhalb der Position 4107 („Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114“) im Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“).
410719 umfasst 2 Untercodes, darunter „von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m$2 oder weniger“ und „anderes“.
Die Einreihung 410719 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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