Position 4107Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position|4114

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4107
Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position|4114

Unterpositionen

CodeBeschreibung
410711Vollleder, ungespalten
410712Narbenspalt
410719anderes
410791Vollleder, ungespalten
410792Narbenspalt
410799anderes

Disclaimer

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