Unterposition 410791Vollleder, ungespalten
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 410791 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4107 („Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Als Unterposition bündelt 410791 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 410791
410791 bezeichnet „Vollleder, ungespalten“, eine Einreihung innerhalb der Position 4107 („Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114“) im Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“).
410791 umfasst 2 Untercodes, darunter „Sohlenleder“ und „anderes“.
Die Einreihung 410791 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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