Position 4114Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 4114 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 41 („Häute, Felle (Andere als Pelzfelle) und Leder“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Als Position bündelt 4114 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,5 % und 2,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4114
4114 bezeichnet „Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder“ im Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“).
4114 umfasst 2 Untercodes, darunter „Sämischleder (einschließlich Neusämischleder)“ und „Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,5 % und 2,5 %.
Die Einreihung 4114 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.