Unterposition 411410Sämischleder (einschließlich Neusämischleder)
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 411410 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4114 („Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Als Unterposition bündelt 411410 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 411410
411410 bezeichnet „Sämischleder (einschließlich Neusämischleder)“, eine Einreihung innerhalb der Position 4114 („Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder“) im Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“).
411410 umfasst 2 Untercodes, darunter „von Schafen oder Lämmern“ und „von anderen Tieren“.
Die Einreihung 411410 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.