Position 4301Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute und Felle der Position|4101, 4102|oder 4103

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4301
Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute und Felle der Position|4101, 4102|oder 4103

Unterpositionen

CodeBeschreibung
430110von Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
430130von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
430160von Füchsen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
430180andere Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
430190Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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