Position 4303Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4303
Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen

Die Zolltarifnummer 4303 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 43 („Pelzfelle und Künstliches Pelzwerk; Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VIII („Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel“). Als Position bündelt 4303 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
430310Kleidung und Bekleidungszubehör
430390andere

Häufige Fragen zu 4303

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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