Zolltarifnummer 4403231010aus der Russischen Föderation gemäß Verordnung (EU) Nr. 498/2012 der Kommission ausgeführt
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 4403231010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 4403 („Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 4403231010 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 4403231010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 4403231010
4403231010 bezeichnet „aus der Russischen Föderation gemäß Verordnung (EU) Nr. 498/2012 der Kommission ausgeführt“, eine Einreihung innerhalb der Position 4403 („Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Für 4403231010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
4403231010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 44032310 („Sägerundholz“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 4403231010 erfasst speziell „aus der Russischen Föderation gemäß Verordnung (EU) Nr. 498/2012 der Kommission ausgeführt“.
Die Einreihung 4403231010 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.