Position 4501Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet; Korkabfälle; Korkschrot und Korkmehl
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4501 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 45 („Kork und Korkwaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Als Position bündelt 4501 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4501
4501 bezeichnet „Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet; Korkabfälle; Korkschrot und Korkmehl“ im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
4501 umfasst 2 Untercodes, darunter „Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet“ und „anderer“.
Die Einreihung 4501 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.