Unterposition 450110Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 450110 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4501 („Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet; Korkabfälle; Korkschrot und Korkmehl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 450110 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 450110 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 450110
450110 bezeichnet „Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet“, eine Einreihung innerhalb der Position 4501 („Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet; Korkabfälle; Korkschrot und Korkmehl“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Für 450110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
450110 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4501 („Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet; Korkabfälle; Korkschrot und Korkmehl“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 450110 erfasst speziell „Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet“.
Die Einreihung 450110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.