Position 4502Naturkork, entrindet, zwei- oder vierseitig grob zugerichtet oder in Würfeln, Platten, Blättern oder Streifen von quadratischer oder rechteckiger Form (einschließlich scharfkantige Rohlinge zum Herstellen von Stopfen)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4502 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 45 („Kork und Korkwaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 4502 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Positionen zu 4502
4502 steht in Kapitel 45 „Kork und Korkwaren“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
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