Position 4503Waren aus Naturkork

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4503
Waren aus Naturkork

Die Zolltarifnummer 4503 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 45 („Kork und Korkwaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“). Als Position bündelt 4503 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
450310Stopfen
450390andere

Ähnliche Positionen zu 4503

4503 steht in Kapitel 45 „Kork und Korkwaren“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
4501Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet; Korkabfälle; Korkschrot und Korkmehl
4502Naturkork, entrindet, zwei- oder vierseitig grob zugerichtet oder in Würfeln, Platten, Blättern oder Streifen von quadratischer oder rechteckiger Form (einschließlich scharfkantige Rohlinge zum Herstellen von Stopfen)
4504Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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