KN-Code 45041099andere
Gültig seit 01.01.1994
Die Zolltarifnummer 45041099 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 4504 („Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 45041099 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 45041099
45041099 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 4504 („Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork“) im Abschnitt IX („Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren“).
Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 45041099 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 45041099 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
45041099 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 450410 („Würfel, Quader, Platten, Blätter und Streifen; Fliesen in beliebiger Form; massive Zylinder, einschließlich Scheiben“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 45041099 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 45041099 ist im TARIC seit dem 01.01.1994 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.