Position 4701Mechanische Halbstoffe aus Holz
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4701 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 47 („Halbstoffe aus Holz oder Anderen Cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Position bündelt 4701 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4701
4701 bezeichnet „Mechanische Halbstoffe aus Holz“ im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
4701 umfasst 2 Untercodes, darunter „thermo-mechanische Halbstoffe aus Holz“ und „andere“.
Die Einreihung 4701 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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