Kapitel 47HALBSTOFFE AUS HOLZ ODER ANDEREN CELLULOSEHALTIGEN FASERSTOFFEN; PAPIER ODER PAPPE (ABFÄLLE UND AUSSCHUSS) ZUR WIEDERGEWINNUNG

Gültig seit 31.12.1971

HALBSTOFFE AUS HOLZ ODER ANDEREN CELLULOSEHALTIGEN FASERSTOFFEN; PAPIER ODER PAPPE (ABFÄLLE UND AUSSCHUSS) ZUR WIEDERGEWINNUNG

Positionen

CodeBeschreibung
4701Mechanische Halbstoffe aus Holz
4702Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen
4703Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen
4704Chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen
4705Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem und chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt
4706Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen
4707Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung

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