Kapitel 47HALBSTOFFE AUS HOLZ ODER ANDEREN CELLULOSEHALTIGEN FASERSTOFFEN; PAPIER ODER PAPPE (ABFÄLLE UND AUSSCHUSS) ZUR WIEDERGEWINNUNG
Gültig seit 31.12.1971
HALBSTOFFE AUS HOLZ ODER ANDEREN CELLULOSEHALTIGEN FASERSTOFFEN; PAPIER ODER PAPPE (ABFÄLLE UND AUSSCHUSS) ZUR WIEDERGEWINNUNG
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 4701 | Mechanische Halbstoffe aus Holz |
| 4702 | Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen |
| 4703 | Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen |
| 4704 | Chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen |
| 4705 | Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem und chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt |
| 4706 | Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen |
| 4707 | Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung |
Disclaimer
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