Position 4703Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4703 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 47 („Halbstoffe aus Holz oder Anderen Cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Position bündelt 4703 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4703
4703 bezeichnet „Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen“ im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
4703 umfasst 4 Untercodes, darunter „aus Nadelholz“, „aus anderem Holz“ und „aus Nadelholz“ u. a.
Die Einreihung 4703 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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