Position 4814Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen; Buntglaspapier
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4814 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 48 („Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Position bündelt 4814 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4814
4814 bezeichnet „Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen; Buntglaspapier“ im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
4814 umfasst 2 Untercodes, darunter „Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurde“ und „andere“.
Die Einreihung 4814 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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