Unterposition 481420Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurde
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 481420 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4814 („Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen; Buntglaspapier“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 481420 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 481420 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 481420
481420 bezeichnet „Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurde“, eine Einreihung innerhalb der Position 4814 („Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen; Buntglaspapier“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Für 481420 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 481420 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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