KN-Code 48149010Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder mit anderer Oberflächenverzierung, mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 48149010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 4814 („Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen; Buntglaspapier“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 48149010 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 48149010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 48149010
48149010 bezeichnet „Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder mit anderer Oberflächenverzierung, mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogen“, eine Einreihung innerhalb der Position 4814 („Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen; Buntglaspapier“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Für 48149010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
48149010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 481490 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 48149010 erfasst speziell „Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder mit anderer Oberflächenverzierung, mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogen“.
Die Einreihung 48149010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.