Position 4822Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4822 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 48 („Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Position bündelt 4822 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4822
4822 bezeichnet „Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet“ im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
4822 umfasst 2 Untercodes, darunter „zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen“ und „andere“.
Die Einreihung 4822 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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