Position 4822Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4822
Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet

Die Zolltarifnummer 4822 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 48 („Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Position bündelt 4822 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
482210zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen
482290andere

Häufige Fragen zu 4822

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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