Unterposition 482210zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 482210 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4822 („Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „MG“ beschrieben sind, ist es untersagt, die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar aus der DVRK einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in der DVRK haben oder nicht (Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/1509)
Filament winding machines and related equipment: filament winding machines or fibre/tow-placement machines, of which the motions for positioning, wrapping and winding fibres can be coordinated and programmed in two or more axes and which are designed to fabricate composite structures or laminates from fibrous or filamentary materials, coordinating and programming controls and precision mandrels for such equipment
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export authorization | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 482210
482210 bezeichnet „zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen“, eine Einreihung innerhalb der Position 4822 („Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Für 482210 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 482210 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
482210 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4822 („Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 482210 erfasst speziell „zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen“.
Die Einreihung 482210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.