Position 4823Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4823 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 48 („Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Position bündelt 4823 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4823
4823 bezeichnet „Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern“ im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
4823 umfasst 6 Untercodes, darunter „Filterpapier und Filterpappe“, „Diagrammpapier für Registriergeräte, in Rollen, Bogen oder Scheiben“ und „aus Bambus“ u. a.
Die Einreihung 4823 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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