Unterposition 482361aus Bambus
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 482361 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4823 („Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 482361 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 482361
482361 bezeichnet „aus Bambus“, eine Einreihung innerhalb der Position 4823 („Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Für 482361 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
482361 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4823 („Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 482361 erfasst speziell „aus Bambus“.
Die Einreihung 482361 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.