Position 4908Abziehbilder aller Art
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 4908 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 49 („Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und Andere Erzeugnisse Des Grafischen Gewerbes; Hand- oder Maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“). Als Position bündelt 4908 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 4908
4908 bezeichnet „Abziehbilder aller Art“ im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
4908 umfasst 2 Untercodes, darunter „Abziehbilder, verglasbar“ und „andere“.
Die Einreihung 4908 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.