Unterposition 490810Abziehbilder, verglasbar
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 490810 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 4908 („Abziehbilder aller Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 490810 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 490810 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 490810
490810 bezeichnet „Abziehbilder, verglasbar“, eine Einreihung innerhalb der Position 4908 („Abziehbilder aller Art“) im Abschnitt X („Halbstoffe aus Holz; Papier und Pappe“).
Für 490810 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
490810 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 4908 („Abziehbilder aller Art“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 490810 erfasst speziell „Abziehbilder, verglasbar“.
Die Einreihung 490810 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.